Der Deutsche Kanu-Verband ist mit seinen 18 Landes-Kanu-Verbänden, den dort organisierten über 1.300 Kanu-Vereinen und ca. 120.000 Mitgliedern der mitgliederstärkste Kanu-Verband der Welt. Er und die Landes-Kanu-Verbände vertreten als Spitzenfachverband im Deutschen Olympischen Sportbund bzw. gegenüber den Landessportbünden alle Belange des Kanusports. Der Deutsche Kanu-Verband kümmert sich in erster Linie ehrenamtlich um den Erhalt der naturnahen Gewässer, ohne die Kanufahren nicht möglich ist. Der DKV bemüht sich um Verhinderung oder Entschärfung gefährlicher und ökologisch bedenklicher Wasserbaumaßnahmen. Er setzt sich im besonderen Maße für die Wahrung ökologischer Belange und für den Bau von Wehrüberwindungsanlagen für Kanufahrer ein.
DKV und Kanu-Freizeitsport
Die überwiegende Mehrzahl der Mitglieder des DKV betreibt Kanu-Freizeitsport. Es ist daher fast zwangsläufig, dass der DKV auf diesem Gebiet besonders viele Aktivitäten entfaltet. So bietet der DKV ein umfangreiches Veranstaltungsprogramm im gesamten Bundesgebiet. Im jährlich neu erscheinenden DKV-Sportprogramm und der Online-Termindatenbank sind mittlerweile über 1.000 Veranstaltungen aus dem Bereich des Kanu-Freizeitsports aufgeführt.
Der DKV gibt Tipps und Hinweise für ungewöhnliche Touren, Kontaktadressen zu Ausrüstern und Fachhändlern. Diese und viele weitere Angebote des Deutschen Kanu-Verbandes, seiner Landesverbände und Vereine, stehen für Freude und Leidenschaft am Kanusport.Im Rahmen des Kanu-Freizeitsports sind die folgenden Leistungen des DKV nicht nur für seine Mitglieder, sondern auch für den breiten Kreis der nicht organisierten Kanuten von besonderem Interesse.
Wanderfahrerwettbewerb:
Die überwiegende Zahl der Mitglieder im BKV betreibt reinen Kanuwandersport. Beim BKV beteiligen sich jährlich ca. 60 von 100 bayerischen Kanuvereinen am Wanderfahrerwettbewerb des Deutschen Kanu-Verbandes. Im Rahmen dieses Wettbewerbs erhalten die erfolgreichen Kanuten eine Auszeichnung.
In der DKV-Wandersportordnung sind für die Beantragung von Wanderfahrerabzeichen Gemeinschaftsfahrten nachzuweisen. Der Nachweis wurde bisher oftmals mittels Bestätigung (Stempel, Aufkleber) im Papierform erbracht. Im „Elektronischen Fahrtenbuch“ ist dies nicht mehr möglich. Bis die WSPO diesbezüglich angepaßt ist, kann der Nachweis über die Teilnahme an Gemeinschaftsfahrten über die Anträge zu den Wanderfahrerabzeichen durch die Bestätigung der Wanderwarte erbracht werden. Ein Stempeleintrag ist demnach nicht mehr zwingend nötig.
Die aktuelle Fassung der Wandersportordnung ist auf der DKV Homepage veröffentlicht unter www.kanu.de Somit ist sichergestellt, dass beide Dokumentationsmöglichkeiten –das klassische Papier-Fahrtenbuch- und das „elektronische Fahrtenbuch“ für den DKV-Wanderfahrer-Wettbewerb anerkannt sind. Die Beauftragten für den DKV-WF-Wettbewerb (z.B. Wanderwarte) in den Vereinen werden die ausgedruckten Nachweise aus dem „eFB“ in die Statistik für das laufende Fahrtenjahr in die bisherige Form übertragen. Die elektronische Erfassung / Auswertung erfolgt seit dem Fahrtenjahr 2013/2014.